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Haftungs- & Versicherungs FAQs

Rahmenbedingungen

1) Welche formalrechtlichen Bedingungen müssen erfüllt sein, um offiziell im Namen der Naturfreunde als Funktionär tätig zu sein?
Jeder mit einem Funktionärecode gekennzeichnete und in der Mitgliederverwaltung gespeicherte statutarische Funktionär, Instruktor, Kinder-, Jugendbetreuer, etc. ist versichert.

2) Sind Faktoren wie gewählte Funktionen oder einschlägig anerkannte Ausbildungen Voraussetzung für diese Tätigkeit?
Ja insofern, dass wir Mitglieder in unserer breiten Palette nur von fachlich versierten und ausgebildeten Personen betreuen (siehe Pkt. 1).

3) Können „einfache“ Mitglieder (ohne offizielle Funktion innerhalb des Vereines) ebenfalls tätig sein und in den Genuss der Vereinsversicherung kommen?
Jedes Mitglied, welches für den Verein mit einer Aufgabenstellung tätig ist, gelangt in den Schutz der Mitgliederhaftpflicht. Diese gilt jedoch als Subsidiärversicherung.

4) Wie ist die genaue Bezeichnung der Versicherung?
Naturfreunde Mitglieder- und Funktionäre Haftpflichtversicherung

5) Wer ist der Versicherungsgeber?
Wiener Städtische VersicherungsAG, Vienna Insurance Group

Deckungsumfang

6) Welche Versicherungsleistungen sind beinhaltet?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhaltes, die durch die Ausübung der Vereinstätigkeit

  • an die Naturfreunde oder an deren Vereinsfunktionäre
  • an die Mitglieder aus Anlass ihrer Betätigung im Vereinsverband bzw. aus der Ausübung aller Sportarten einschließlich der Teilnahme an Preis- und Wettbewerbsveranstaltungen gestellt werden sollten.

Die Haftpflichtversicherung für Funktionäre, aber auch jene für Mitglieder impliziert automatisch eine Abwehrdeckung, da die Wr. Städtische in komplizierten Schadensfällen Rechtsbeistand stellt und sich für eine Schadens- und Anspruchsabwehr in Rechtsverfahren einsetzt. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet nicht, dass ein Funktionär oder ein Mitglied eine andere Person klagen kann. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet keinen Krankentransport und keine Rückholung (siehe Unfallversicherung).

7) Gibt es regionale Einschränkungen (z.B. Auslandsaufenthalte)?
Die Versicherung gilt in Europa und in den an das Mittelmeer angrenzenden außereuropäischen Ländern.

8) Welche Versicherungssummen sind in der Haftpflichtversicherung inkludiert?
Deckungsumfang: 3 Mio EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall.

9) Gilt die Versicherung subsidiär?
Ja für Mitglieder, nein für Funktionäre, bei Ausübung einer Vereinstätigkeit.

10) Gibt es Ausschließungsgründe für die Versicherungsleistungen?
Ja, z.B. bei vorsätzlicher- oder mutwilliger Schadenherbeiführung, Schadensabwicklung

11) Ist für einen formalrechtlich, ordnungsgemäße Tätigkeit ein Auftrag durch den Verein, eine offizielle Ausschreibung der Ortsgruppe oder ähnliches erforderlich?
Grundsätzlich nicht, kann aber im Schadensfalle als Beurteilungskriterium seitens der Behörde eingefordert werden.

12) Wenn ein Schadensfall eintritt, wie muss sich der Funktionär verhalten?
Jeder Schädiger muss umgehend der Bundesorganisation ein ausgefülltes Schadensmeldeformular schicken. Diese Vorgangsweise empfiehlt sich auch für den Fall, wenn noch keine Ansprüche gestellt wurden.

13) Welcher Prozess ist einzuhalten, um nicht von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen zu sein?
Eingezahlter Mitgliedsbeitrag. Verjährungsfrist 3 Jahre.

14) Welche Telefonnummern sind neben den Notfallnummern zusätzlich zu verwenden?
Ausschließlich die Versicherungsabteilung der Naturfreunde Bundesorganisation (01/892 35 34 DW 24). Direkteinreichungen bei der Wr. Städtischen werden an die Naturfreunde Bundesorganisation zwecks Mitgliederabgleich weitergeleitet.

15) Welche Formulare (z.B. Unfallbericht, …) sind auszufüllen und wo sind diese erhältlich?
Das Haftpflicht-Schadensmeldeformular, sowie die Formulare für alle anderen Versicherungen sind als Download von der NF-Homepage „Service“ erhältlich

16) Wer ist zentraler Ansprechpartner zur Schadensabwicklung bei den Naturfreunden?
Die aktuellen Ansprechpartner und Kontaktdaten findest du unter https://www.naturfreunde.at/service/versicherung/haftpflichtversicherung/

Sonstiges

17) Gibt es weitere Zusatzversicherungen für Funktionäre (PKW-Vollkasko, Auslandsaufenthalte, Versicherung für Materialien, Kriseninterventionshilfe,…)?
Im Mitgliedsbeitrag inkludiert sind eine Haftpflicht- und die attraktive Freizeitunfallversicherung. Zusätzlich kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung online abgeschlossen werden. Funktionäre können sich darüber hinaus für Dienstfahrten mit einer KFZ- Dienstreisekasko absichern.

18) Was kosten die einzelnen Versicherungspakete?

  • Kosten für Haftpflicht- und Unfallversicherung im Mitgliedsbeitrag inkludiert
  • Auslandsreise-Krankenversicherung € 15,– /Jahr und Person/ € 30,- für Familien
  • KFZ-Dienstreisekasko (Prämie: monatlich € 31,25, jährlich € 375,–)

19) Wo kann ich diese Versicherungen anfordern?
Die aktuellen Ansprechpartner und Kontaktdaten findest du unter https://www.naturfreunde.at/service/versicherung

20) Wo finde ich detaillierte Informationen zu den einzelnen Versicherungen?
www.naturfreunde.at/service/versicherung

Anmerkung: Der vorliegende Frage-/Antwortkatalog wurde auf Basis einer Anfrage der Naturfreunde Linz in Zusammenarbeit mit Frau Natalie Frenz und der Wr. Städtischen Versicherung, Herrn Florian Beck erstellt. Er soll als Orientierungshilfe dienen und hat keinen offiziellen Status – detaillierte Informationen zu den Versicherungsleistungen sind der NF-Homepage zu entnehmen.